| Fragen rund um die Psychotherapie |
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Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Krankheiten in der Bevölkerung. Eine Psychotherapie beginnt mit einem Erstgespräch, bei dem Sie darauf achten sollten, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen. Sympathie spielt eine Rolle, schließlich geht es um sehr private und persönliche Angelegenheiten. Der Therapeut wird sich erkundigen, welche Schwierigkeiten Sie haben, wie sich das entwickelt hat und warum Sie gerade jetzt Hilfe suchen. Möglicherweise bekommen Sie auch einen Fragebogen, in dem Sie Angaben zu Ihren Problemen, Ihren persönlichen Lebensumständen und auch dem medizinischen Hintergrund machen können. Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht (nach § 203 des Strafgesetzbuches), die es ihnen verbietet, persönliche Informationen über Patienten an andere weiterzugeben. Psychologische Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verordnen und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Was Sie formal bei Beginn einer Therapie beachten müssen Zu einem Erstgespräch sollten Sie die Krankenkassenchipkarte ihrer Krankenversicherung mitbringen wie bei jedem anderen Praxisbesuch eines Arztes auch. Darüber hinaus benötigen Sie nur noch entweder die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro oder eine Überweisung eines Arztes, das kann der Hausarzt oder ein Facharzt, egal welcher Facharztrichtung, sein. Jeder Patient hat das Recht, auch ohne Konsultation eines Arztes zum Psychotherapeuten zu gehen ("Erstzugangsrecht"). Dann muss er die Praxisgebühr bezahlen und erhält eine Quittung, die er ohne nochmalige Zahlung einer Praxisgebühr bei seinem nächsten Arztbesuch vorlegen kann, dies dient als Ersatz für eine Überweisung, die von einem psychologischen Psychotherapeuten nicht ausgestellt werden kann. Wenn Sie nach einem oder mehreren Vorgesprächen eine Therapie beginnen wollen, bekommen Sie von ihrem Therapeuten die erforderlichen Auskünfte zum weiteren Vorgehen und die Antragsunterlagen. Bei einer "Kurzzeittherapie" von 25 Behandlungsstunden brauchen Sie nur den vom Therapeuten ausgedruckten Psychotherapieantrag zu unterschreiben, alles weitere erledigt der Therapeut. In der Regel wird es bis zu einer Kostenzusage, die Sie von ihrer Krankenkasse schriftlich zugeschickt bekommen, und dann zum Beginn der Behandlung nicht lange dauern. Die Beantragung einer "Langzeittherapie" von zunächst 45 Stunden ist aufwendiger, da ein ausführlicher Bericht vom Therapeuten erstellt werden muss, der anonymisiert an einen Gutachter geschickt wird. Die Krankenkasse erteilt dann erst nach einigen Wochen eine Kostenzusage, wenn sie die zustimmende Stellungnahme des Gutachters erhalten hat. Sowohl eine Kurzzeit- als auch eine Langzeittherapie können verlängert werden, falls sich die Notwendigkeit dazu ergeben sollte. In der wörtlichen Übersetzung bedeutet der Begriff Psychotherapie zweierlei. Zum einen meint er die Behandlung der Seele bzw. seelischer Probleme. Zum anderen ist damit eine Behandlung mit "seelischen" Mitteln gemeint, im Gegensatz zu beispielsweise medikamentöser Behandlung. Das Psychotherapeutengesetz definiert Psychotherapie als "jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist." Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Dazu gehören u.a. Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen, Störungen nach traumatischen Erfahrungen. Ob eine solche psychische Störung vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten oder auch einen spezialisierten Arzt festgestellt werden. Die Kosten für Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Da die Grenzen hier oft unklar sind und häufig eines das andere bedingt (z.B. Schwierigkeiten in der Ehe, die zur Depressivität eines Partners führen) empfiehlt sich generell die Überprüfung, ob eine psychische Störung vorliegt. Welche Verfahren bezahlt die Krankenkasse? Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur Behandlungen nach den derzeit anerkannten "Richtlinienverfahren". Dies sind Psychoanalyse, das tiefenpsychologisch fundierte Verfahren und Verhaltenstherapie. Private Krankenkassen übernehmen teilweise auch die Kosten anderer Verfahren, z.B. systemischer Therapie. Nicht jede private Krankenkasse übernimmt die Kosten für Psychotherapie, manche auch nur für eine begrenzte Anzahl von Behandlungsstunden. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem Psychotherapeuten und bezüglich der Kosten auch bei Ihrer (privaten) Krankenkasse nach. Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeuten, Psychologen, Psychiatern, etc.? Psychologische Psychotherapeuten sind Psychologen, die aufgrund von mehrjährigen Weiterbildungen und Qualifikationen den gleichen rechtlichen Status wie approbierte ärztliche Psychotherapeuten haben. In der Regel rechnen sie über Krankenkassen ab. Psychologen (genauer: Diplom-Psychologen) sind alle, die Psychologie studiert und mit dem Diplom abgeschlossen haben. Tatsächlich werden viele Psychologen nach ihrem Studium psychologische Psychotherapeuten, jedoch wählt eine grosse Zahl der Psychologen andere Arbeitsfelder z.B. im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich. Psychologische Psychotherapeuten haben ein etwa 5jähriges Studium in Psycholgie absolviert, während dessen sie sich u.a. mit normalen und alltäglichen psychologischen Phänomenen beschäftigen: z.B. wie funktioniert das Denken? Wie entstehen Gefühle? wie entwickeln sich Menschen von der Kindheit bis ins Alter und wie beeinflussen sich Menschen gegenseitig? Hinzu kommen auch Kenntnisse über psychische Störungen und deren Behandlung, sowie auch Psychodiagnostik, also Durchführung und Auswertung von Testverfahren, auch deren Konstruktion. Nach dem Studium absolvieren Diplm-Psychologen, die Psychotherapeuten werden wollen, eine mindestens 3jährige Therapieausbildung. Theoretische Kenntnisse und praktische Tätigkeiten in verschiedenen Therapiemethoden, Selbsterfahrung, und mindestens 1jährige Mitarbeit in einer psychiatrischen Einrichtung und einer ambulanten Praxis gehören dazu. Psychiater sind Ärzte mit einer Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Ihre Ausbildung und Arbeitsweise ist von einer körperlichen Sicht auf Ursachen und Heilungsmöglichkeiten von psychischen Problemen bestimmt. Die Behandlung mit Medikamenten (Psychopharmaka) steht bei Psychiatern daher meist im Vordergrund und kann von psychotherapeutischen Massnahmen begleitet sein. Psychotherapie wird darüber hinaus auch von Heilpraktikern, (Sozial-) Pädagogen und Theologen ausgeübt. Zumeist sind sie nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen und rechnen nicht über Krankenkassen ab. Hier ist es besonders wichtig, sich über die berufliche und speziell psychotherapeutische Ausbildung zu informieren, bevor man sich auf eine Behandlung einlässt. Welche Voraussetzungen müssen für die Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie erfüllt sein? In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, die zur Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie berechtigen. Zum einen die ursprünglich den Ärzten vorbehaltene Approbation (auch: "Bestallung"), die diese nach erfolgter Qualifikation (v.a. Medizinstudium, Promotion und Praktikumszeit) erhalten. Nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 können auch Psychologen mit bestimmten Qualifikationen (Psychologiestudium, eine gesetzlich anerkannte Weiterbildung nach einem Richtlinienverfahren, Praktikumszeit) die Approbation erhalten. Im Rahmen von Übergangsregelungen konnten Psychotherapeuten auch unter anderen Vorraussetzungen eine Approbation erwerben. Die Approbation ist Vorraussetzung für die "Zulassung", d.h. dass sich ein Psychotherapeut an einem bestimmten Ort niederlassen darf und seine Behandlungen über die Krankenkasse abrechnen kann. Zum zweiten darf Psychotherapie ausüben, wer eine "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)" erhalten hat. Voraussetzung hierfür ist eine bei einem Gesundheitsamt bestandene Heilpraktikerprüfung oder ein Psychologiediplom. Neben den schon erwähnten Heilpraktikern, Pädagogen, Sozialpädagogen etc., arbeiten auch viele psychotherapeutisch tätigen Psychologen auf dieser Basis. In der Regel rechnet diese Gruppe nicht über die Krankenkasse ab. |
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Quellenhinweis:
Die Inhalte dieser Seite basieren auf Auszügen aus der Internetseite www.therapie.de und dem Buch"Chance Psychotherapie" der Verbraucher-Zentrale NRW e.V., Düsseldorf, 2. Auflage, Januar 2002 |
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